AGB

Allgemeine Vertragsbedingungen

Die allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen der oben genannten Hebamme.

Haftung

Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gessetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen des Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherungmit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärzlichen und ärztlich veranlassten Leistungen

Anmeldung bei Heike Blaum, Hebamme


Die Gebühren der durchgeführten Kursstunden werden bei gesetzlich versicherten Frauen von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Da die Kursstunden bei einem geschlossenen Kurs aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während deslaufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen. Die Gebühren für versäumte Stunden werden nicht von der Krankenkasse übernommen und daher von der Kursteilnehmerin selbst zu tragen. Es ist unerheblich aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden. In besonderen Fällen kann dies mit der Hebamme abgesprochen werden.
Diese Gebühren richten sich nach dem jeweilig gültigem Kassensatz.
Eine vorzeitige ordentliche Kündigung vor Kursende ist nicht möglich.
Ich melde mich hiermit zu diesem Kurs an und bin mit den Teilnahmebedingungen und den allgemeinen Vertragsbedingungen der Hebamme einverstanden.
Die Datenschutzbestimmungen habe ich zur Kenntnis genommen.

Ab 2023 nehmen wir eine Bearbeitungs- und Energiekostenpauschale von 10.00€.

 

Privatrechnungen

Private Rechnungen der Hebamme sind innerhalb der vereinbarten Frist zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder die Beihilfestelle(§ 286 Abs. 3 BGB). Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherung unterscheiden sich beim Leistungsumfang erheblich. Bitte informieren Sie sich über die Hebammenleistungen Ihrer Krankenversicherung. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife.

Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00€ berechnet. 

Terminverlegung

Da die Hebamme berufsbedingt manchmal zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen wird, kann sie gelegentlich Termine kurzfristig nicht wahrnehmen. In solchen Fällen wird sie so schnell wie möglich Bescheid geben und das weitere Vorgehen besprechen.

Information zum Datenschutz

Die Hebamme unterliegt der Schweigepflicht und beachtet die Bestimmungen des Datenschutzes. Im Falle einer Hinzuziehung ärztlicher Hilfe stellt die Hebamme der weiter- oder mitbetreuenden Stelle Befunde und Daten zur Verfügung, die für die Weiter- oder Mitbehandlung von Mutter und Kind erforderlich sind. Das Gleiche gilt für den Fall einer weiter- oder mitbehandelnden Hebamme im Vertretungsfall.
Alle Daten, die zur Abrechnung der erbrachten Leistung notwendig sind, werden unter Berücksichtigung der jeweiligen datenschutzrechtlichen Regelungen an die Krankenkasse übermittelt.
Mit der Unterschrift unter diesen Vertrag wird ausdrücklich die Zustimmung zur Verwendung der Daten für oben genannte Zwecke gegeben.

Sie haben gemäß Art.77 DSGVO die Möglichkeit, Beschwerde bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde zu erheben.
In diesem Falle ist dies die zuständigen Aufsichtsbehörde :
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland Pfalz
Hintere Bleiche 34, 55116 Mainz Tel.: 06131.208-2449, Fax: 06131.208-2497, poststelle@datenschutz.rlp.de, http://www.datenschutz.rlp.de
Rechtliche Grundlagen:
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist Artikel 9 Absatz 2 lit.h (DSGVO in Verbindung mit § 22 Absatz 1
Nr. 1 lit.b) Bundesdatenschutzgesetz.